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Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention legt Eckpunkte
für ein inklusives Bildungssystem vor
Berlin. Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention hat
die aktuellen Papiere der Kultusministerkonferenz (KMK) zur
inklusiven Bildung kritisiert. „Die Papiere spiegeln die
verbindliche Richtungsentscheidung der
UN-Behindertenrechtskonvention für ein inklusives
Bildungssystem nicht wider“, erklärte Valentin Aichele, Leiter der
Monitoring-Stelle, anlässlich der Veröffentlichung der „Eckpunkte
der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention zur
Verwirklichung eines inklusiven Bildungssystems“. Zwei Jahre
nach Inkrafttreten der Konvention in Deutschland seien
entschlossene systematische Anstrengungen in den Bundesländern
notwendig, um die Trennung von behinderten und nicht behinderten
Kindern im Unterricht strukturell zu überwinden. An dem Ansatz der
separierenden Förder- oder Sonderschule weiter festzuhalten, sei mit
der Konvention nicht vereinbar, so der Menschenrechtsexperte. Mit
ihren Papieren billige die KMK einzelnen Bundesländern den Raum zu,
existierende Sonderschulen unhinterfragt weiterzuführen oder ihr
bestehendes Sonderschulwesen sogar weiter auszubauen.
„In allen Bundesländern sind im schulischen Bereich enorme
strukturelle Anstrengungen auf allen Handlungsebenen wie in Blick
auf Recht, Schulorganisation, Aus- und Fortbildung,
Ressourcenverteilung erforderlich, um das Recht auf inklusive
Bildung mittel- und langfristig erfolgreich umzusetzen“, erklärte
Aichele. Die Bundesländer seien zudem in der Pflicht, bereits
kurzfristig, spätestens ab dem Schuljahr 2011/2012, das individuelle
Recht auf einen diskriminierungsfreien Zugang zu einem sinnvollen
wohnortnahen Bildungsangebot an einer Regelschule praktisch
einzulösen. Der Leiter der Monitoring-Stelle beklagte, dass die
guten Erfahrungen mit gemeinsamem Unterricht von behinderten und
nicht behinderten Kindern in Deutschland zu wenig bekannt seien und
die positiven Beispiele aus anderen Staaten zu wenig zur Kenntnis
genommen würden. „Die Konvention ist nicht weltfremd, sondern
Inklusion baut auf langjährigen Erfahrungen auf und ist – anders als
meist vermutet - gut erprobt“, so Aichele.
Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention,
eingerichtet im unabhängigen Deutschen Institut für Menschenrechte
in Berlin, hat gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention den Auftrag,
die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Sinne der Konvention zu
fördern und zu schützen sowie die Umsetzung der UN-BRK in
Deutschland konstruktiv wie kritisch zu begleiten.
Eckpunkte der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention
zur Verwirklichung eines inklusiven Bildungssystems (31. März 2011)
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/de/monitoring-stelle/stellungnahmen.html
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